Du bist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, deine:n Arbeitgeber:in über deine Erkrankung in Kenntnis zu setzen. Nur wenn du krankheitsbedingt dich oder Kolleg:innen gefährden könntest oder wenn du die vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringen kannst, musst du deine:n Arbeitgeber:in aufklären.
Vielleicht fragst du dich, ob ein Studium besser zu dir passt, ob der Leistungsdruck zu hoch ist oder ein anstehender Umzug zur Wunschuni doch zu viel für dich wird? Sicherlich sind das Fragen, die du bedenken solltest. Vor allem, weil du bei einem Umzug eventuell dein Betreuungs-Team wechseln musst. Diese Fragen sollten dich aber nicht von einem Studium abbringen.
Wo du als Person mit chronischer Erkrankung Rat und Unterstützung findest, erfährst du hier: www.studentenwerke.de/de/beauftragte
Es kann wichtig sein, dass dein:e Arbeitgeber:in oder deine Dozent:innen und Lehrer:innen über deine Krankheit, ihre Symptome und deren Auswirkungen Bescheid wissen. Vor allem wenn sie bisher noch nichts von Morbus Fabry gehört haben. Nur wenn sie deine Situation kennen, können die Menschen in deinem Umfeld sie verstehen und dich bei Bedarf entsprechend unterstützen.